Fälle mit Medieneinsatz - Umgang mit der Presse

Fälle mit Medieneinsatz - Umgang mit der Presse

 

Wir betreuen immer wieder Mandate, die schon vor Mandatserteilung oder erst durch unsere Pressearbeit von Medienberichterstattung begleitet werden. Gelegentlich – typischerweise bei Strafverfahren – empfinden die Betroffenen die Presse als eine vermeidbare Bedrohung, in anderen Fällen lässt sich erst durch die Medienarbeit der nötige Druck auf Gegenseite, Behörden und Justiz aufbauen. Dabei muss es nicht die Bild-Zeitung sein, die über ein entstandenes Unrecht berichtet. Regionale Zeitungen und Fernsehsender sind häufig bereit, ausführlicher auch über einen komplexen Fall zu berichten.

 

Öffentlichkeit über Blogs und Foren

 

Bei Themen mit einer überregionalen, aber spezialisierten Zielgruppe, eigenen sich Diskussionsforen und Internetblogs für Öffentlichkeitsarbeit. Wir haben hierfür schon öfter eigene Internetseiten eingerichtet, die teilweise mehrfach täglich aktualisiert wurden. Mit der Einrichtung eigener Seiten ist zwar ein gewisser Aufwand verbunden, auf der anderen Seite ist man nicht auf die Ausstrahlungstermine und Befindlichkeiten der Medien angewiesen.

 

Die Anforderungen an den Umgang mit Medien sollten nicht unterschätzt werden. Allzu häufig wundern sich Rechtsanwälte und Mandanten über unerwartet schlechte Presse. Resigniert behaupten die Betroffenen, die Medien seien sensationsgeil oder oberflächlich, wenn die Anliegen auf 80 prägnante Zahlen zusammengekürzt wurden oder ein Beitrag überhaupt nicht aufgenommen wurde. Manche Anwälte formulieren eine Pressemitteilung wie einen Softwarelizenzvertrag, nur um akkurat zu bleiben, statt Klartext zu reden. Gute Journalisten lassen sich nicht für dumm verkaufen und merken genau, wenn einer „groß“ sagte, aber „klein“ meinte.

 

Gute Nachrichten für negative Presse

 

Wir erleben manchmal, dass Mandanten bei einer für sie negativen Presseberichterstattung eine Vorverurteilung und Verschwörung der Medien gegen sich sehen. Im Nachhinein betrachtet, ist die Tendenz der Berichterstattung häufig vielmehr durch die Informationslage als durch Abhängigkeiten der Redakteure bestimmt. Manchmal lässt sich negative Publisity bereits durch einen Neubeginn der Pressearbeit verändern. Dabei kann es nötig sein, selbst Nachrichten an die Presse zu geben, um die Inhalte zu bestimmen.

 

Juristisches Vorgehen gegen Medien

 

Wenn eine faire Berichterstattung auch mit korrekter Pressearbeit nicht mehr zu erzielen ist, sollten auch rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Medien und deren Informanten erwogen werden. Keiner muss sich gefallen lassen, dass über ihn unwahre Tatsachen verbreitet werden. Im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit stehen den Medien gewisse Freiheiten innerhalb von der Rechtsprechung herausgearbeiteter Spielregeln zu. Oberster Grundsatz sind dabei Sorgfaltspflichten bei der Recherche, die verletzt werden, wenn Informationen aus einer unsicheren Quelle ohne Nachprüfung und Würdigung weitergegeben werden. Das sogenannte Medienprivileg schützt jedoch nicht die Informanten, die bei Verbreitung falscher Tatsachen oder ehrrühriger Äußerungen zivil- und strafrechtlich für die Beweisbarkeit ihrer Behauptungen haften.

 

Wie wir Sie unterstützen können

 

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei juristischen Auseinandersetzungen mit Medienbezug. Dies kann einerseits die Unterstützung bei der Verbreitung von Informationen über Presse oder Internet sein, aber auch die Abwehr von rechtswidrigen Inhalten. Wir wählen gemeinsam mit Ihnen die geeigneten und erforderlichen Mittel aus.

 

Maßnahmen können dabei sein:

 

  • Pressemitteilungen
  • Gegendarstellungen
  • eigene Veröffentlichungen im Internet
  • Beratung und Begleitung bei Interviews
  • Vertretung bei Strafanzeigen
  • Beantragung von einstweiligen Verfügungen
  • zivilrechtliche Klagen auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz
  • Vertretung in strafrechtlichen Privatklageverfahren

 

Ein öffentliches Auftreten unter eigenem Namen erfordert ein starkes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Der Anwalt wird von der Öffentlichkeit mit dem Anliegen seiner Mandantschaft identifiziert. Wir stehen entweder voll hinter Ihnen oder lehnen die Mandatierung ab. Auf der anderen Seite müssen die Bedingungen für die Mandatierung klar abgestimmt sein, da eine Mandatsniederlegung im laufenden Verfahren meist für alle Beteiligten negative Folgen hat.

 

Beispiele für Fälle mit Medienbezug

 

1. EU-Car-Zentrale 2008 bis heute

 

Die EU-Car- Zentrale (später ECZ GmbH) verkaufte Neuwagen mit Rabatten von 30 %. Später stellte sich heraus, dass die Fahrzeuge lediglich gemietet waren und die Vermieter verlangten Herausgabe der zum größten Teil bezahlten Fahrzeuge. Später stellte sich heraus ,das die Vermieter zum größten Teil wussten, dass die ECZ ein Schneeballsystem betrieb.

 

Wir haben durch zahlreiche Fernsehauftritte und Internetseiten (ecz-opfer.de) die Erkenntnisse der Betroffenen gebündelt und hierdurch erheblichen Druck auf Anspruchsteller ausgeübt. Die von uns ins Leben gerufene ECZ-Opferallianz umfasste über 200 Mitglieder.

 

2. Schneeballsystem Membership-Marketing

 

Ein Vertriebssystem sammelte unter dem Namen Membership-Marketing und dem Versprechen eines garantierten Einkommens von 1.000,00 € monatlich seine Opfer ein. Interessenten sollten zunächst für eine Informationsveranstaltung 15,00 € bis 30,00 € auf ein Treuhandkonto einzahlen und später einem Get-Back-Club beizutreten und für diesen neue Mitglieder zu werben. Wir haben im Mandantenauftrag Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt erstattet, vor dem Landgericht Würzburg eine einstweilige Verfügung erwirkt und über die Entwicklungen in zahlreichen Foren und dem eigenen Internetblog www.vorsicht-membership-marketing.de informiert. Das Schneeballsystem stellte schon nach wenigen Wochen seine unzulässige Werbung ein und meldete Insolvenz an. Spezialmagazine aus dem Multy-Level-Marketingbereich berichteten über die Aktion, die für die allgemeine Presse uninteressant war.

 

3. Abmahnung wegen Filesharing

 

Als die Musikindustrie vor einigen Jahren begann, Benutzer von pear-to-pear Musiktauschbörsen straf- und zivilrechtlich zu verfolgen, suchten sie nach einem abschreckenden Fall, um einen Rechtsverletzer in abschreckender Weise öffentlich zu ächten. Der Interessenverband FPIF fand mit einem Realschullehrer aus dem Bereich Stuttgart das geeignete Opfer und warf dem Pädagogen vor, in seinem Job nicht ausreichend ausgelastet zu sein und deshalb illegale Musik im Internet zu tauschen. Vertreten durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg forderte man 10.000,00 € Schadensersatz, bot jedoch an, den Betrag zu reduzieren, wenn sich der Lehrer bereit erklärt, bei der Pressearbeit für die FPIF mitzuwirken. Der von uns vertretene Lehrer lehnte ab und wandte sich seinerseits an die Medien, um seine Sicht der Dinge kundzutun. Spiegel-Online, Stern, Focus TV und viele Zeitungen berichteten sehr kritisch über die Abschreckungsaktion der Musikindustrie. In der Zwischenzeit sind die Forderungen bei ähnlichen Rechtsverstößen nur ein Bruchteil der damals geforderten Summe und in den aller seltensten Fällen setzt die Musikindustrie ihre Ansprüche vor Gericht um.

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Beethovenstraße 5 | 97080 Würzburg

| 0931 52233 | info(at)kanzlei-jun.de

 

JoomlaWatch Stats 1.2.9 by Matej Koval